Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain von Berlin

Nr. ¯ /III

Große Anfrage

der Fraktion der Demokratischen Linken Liste (DLL)

Betr.: Bürgerfreundliche Verwaltung

Wir fragen das Bezirksamt:

(1) Bürgerservice in den Bezirken Berlins

(1a) Bei wie vielen Bezirken Berlins gibt es inzwischen Bürgerbüros, Bürgerservices oder andere zentrale Anlaufstellen, deren Dienstleistung über eine Bürgerberatung im Sinne einfacher Auskunftserteilung und Broschürenverteilung hinausgeht?

(1b) Wie viele davon sind nach

  • dem "Bürgerbüro"-Prinzip
  • dem "Markthallen"-Prinzip (wie Friedrichshain)
  • anderen Prinzipien (welchen?)

organisiert?

(2) Konzeption des "Bürgerservice" in Friedrichshain

(2a) Stimmt das Bezirksamt mit den FragestellerInnen darin überein, daß aus Sicht der Kundenfreundlichkeit eine einzige Anlaufstelle mit einheitlichen Öffnungszeiten für alle bezirklichen Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger wünschenswert wäre?

(2b) Welche Arten von Gründen waren dafür maßgebend, die zentrale Anlaufstelle in Friedrichshain nach dem Markthallen-Prinzip zu organisieren:

  • Erfahrungen anderer Bezirke und Städte?
  • verwaltungsinterne aus Friedrichshain?
  • sonstige?

(2c) Um welche Gründe im einzelnen hat es sich dabei in erster Linie gehandelt?

(2d) Warum wurden in den "Bürgerservice" bisher erst das Sozialamt, das Wohngeldamt und - teilweise - das Jugendamt aufgenommen?

(2e) Warum ist es nach Auffassung des Bezirksamts nicht möglich, UniversalberaterInnen auszubilden, die alle Publikumsangelegenheiten erledigen können, und zwar bis zur Schwelle eines ggf. noch anschließenden telefonischen/schriftlichen Verfahrens im zuständigen Amt:

  • aus prinzipiellen Gründen?
  • aus finanziellen Gründen?
  • aus Mangel an geeignetem Personal?

3. Öffnungszeiten

(3a) Warum bestehen allein im "Bürgerservice" Friedrichshain immer noch sieben verschiedene Öffnungszeiten und 3 unterschiedliche Tage, an denen der "Bürgerservice" (Mi) oder einer seiner Komponenten (Rechtsberatung: Mo, Mi, Do) komplett geschlossen ist?

(3b) Warum ist es nicht möglich, den "Bürgerservice" wenigstens durchgängig z.B. Mo-Fr 11-19 Uhr offenzuhalten und innerhalb dieser Zeit die Besetzung der unterschiedlichen Nachfrage anzupassen?

(3c) Ist dem Bezirksamt bekannt, daß gut geführte kommerzielle Markthallen dazu übergegangen sind, ihren Teilnehmern (Läden) einheitliche Öffnungszeiten bis abends 20 Uhr zwingend vorzuschreiben (z.B. Ringcenter?)

(3d) Ist beabsichtigt, nach einer Übergangszeit einheitliche Öffnungszeiten einzuführen?

4. Wartezeiten, Vertraulichkeit und Kinderbetreuung

(4a) Wie lang war nach den bisherigen Erfahrungen

  • die durchschnittliche Wartezeit
  • die maximale Wartezeit

jeweils nach Ziehung einer Nummer?

(4b) Welcher Anteil der BesucherInnen (in Prozent) muß nach den bisherigen Erfahrungen einen Folgetermin vereinbaren? Wie lang war bei diesen die durchschnittliche Wartezeit auf einen Erstkontakt?

(4c) Besteht die Möglichkeit, Termine telefonisch oder Online zu vereinbaren. Wenn ganz oder teilweise nein: warum nicht?

(4d) Wie wird bei der Beratung im "Bürgerservice" die Vertraulichkeit gewährleistet (Schreibtische, an denen gleichzeitig zwei Kunden/-innen vorsprechen können)?

(4e) Welche Vorkehrungen wurden für die Kinderbetreuung während der Beratung getroffen (für Öffnungszeiten nach Schließung der Kitas und für Kinder ohne Kita-Platz)?

5. Sonderfall Wohngeld

(5a) Wie lange dauert nach Vorliegen aller Nachweise durchschnittlich die Bearbeitung von Wohngeldanträgen (falls möglich differenziert nach Erst- und Folgeanträgen)

  • bis zur Zahlung eines Abschlags?
  • bis zum Bescheid?
  • bis zur ersten regelmäßigen Zahlung?

(5b) Welche Änderung zu (5a) hat sich nach Einführung des neuen EDV-Verfahrens ergeben (vorher/nachher)?

(5c) Bei welchem Anteil von Fällen (in Prozent) wird vor Bewilligung ein Abschlag gezahlt?

(5d) Bei welchem Anteil von Fällen (in Prozent) wird Wohngeld für ein ganzes Jahr bewilligt, wie es das Gesetz als Regelfall vorsieht?

6. Weiterentwicklung und Monitoring des "Bürgerservice"

(6a) Ist geplant, die Beratungstiefe des "Bürgerservice" über den sog. Erstkontakt hinaus zu erweitern, um die Notwendigkeit von Folgekontakten/weiteren persönlich wahrzunehmenden Terminen zu reduzieren:

  • wenn ja, durch welche Maßnahmen, wann und in welcher Reihenfolge?
  • wenn nein, warum nicht?

(6b) Ist die Ausweitung auf andere Ämter/Aufgaben mit (häufigem) Publikumsverkehr (z.B. auch aus der Abt. Bau/Wohnen) geplant:

  • wenn ja, wann und in welcher Reihenfolge
  • wenn bzw. insoweit (einzelne Ämter/Aufgaben) nicht, warum nicht?

(6c) Welche Bemühungen wurden und werden mit welchem bisherigen Ergebnis unternommen, um für den Bürger wichtige Anlaufstellen des Landes Berlin in den "Bürgerservice" in geeigneter Weise einzubeziehen (z.B. Landeseinwohneramt, Kfz-Zulassungsstelle, Ausländeramt, Finanzamt?)

(6d) Gibt es ein Monitoring für die erreichte Bürgerfreundlichkeit

  • wenn ja, in welcher Form?
  • wenn nein, warum nicht?

(6e) Welche Kriterien bilden nach Auffassung des Bezirksamts einen geeigneten Maßstab für die erreichte Bürgerfreundlichkeit?

Berlin, den 2. März 1999

Für die Fraktion der DLL

i.V. Dr. Eckehart Ehrenberg